Leider kommt es immer wieder vor, dass bei der Ermittlung eines Kaskoschadens das Gutachten der eigenen Versicherung fehlerhaft ist. So werden zum Beispiel Widerbeschaffungswerte zu niedrig angesetzt und Reparaturen überzogen und somit ein wirtschaftlicher Totalschaden des Fahrzeuges herbeigeführt. Somit ist das Fahrzeug nicht mehr reparaturwürdig und das Fahrzeug wird in eine Restwertbörse gesetzt; hier werden meist übertriebene Werte für das verunfallte Fahrzeug erreicht. Der Kaskoversicherer hält somit seinen Schaden klein - zum Leidwesen des Geschädigten.