Nach Abrechnung eines Schadens auf Gutachtenbasis ist es enorm wichtig, für das reparierte Fahrzeug eine Reparaturbestätigung zu erstellen. In dieser Reparaturbestätigung wird die angefallene Reparaturdauer sowie der Reparaturumfang dokumentiert. Somit können Ansprüche zum Nutzungsausfall geltend gemacht werden und im Falle eines erneuten Schadens die durchgeführte Reparatur des Altschadens nachgewiesen werden.